Rückblick T.t.T.

Rückblick Train the Trainer LMIV / Allergenmanagement 10.08.2016

Auf dem Weg zum "Guter Gastgeber für Allergiker"

Umsetzung der Lebensmittelinformationsverordnung


Train the Trainer – Workshop zur Durchführung von Mitarbeiterschulungen zur Allergenkennzeichnung bei loser Ware im eigenen Unternehmen

10. August 2016 in Köln


Seit nun fast 2 Jahren verpflichtet die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) die Anbieter loser Ware zur Kennzeichnung bestimmter Allergene.


Die Praxis zeigt: die Allergenkennzeichnung ist alles andere als einfach. So ist es nicht verwunderlich, dass eine Stichprobe der CVUA Freiburg ergab, dass von 577 beprobten Allergenkennzeichnungen in der Gemeinschaftsverpflegung 40% fehlerhaft waren. Besonders beunruhigend ist an dieser Stichprobe, dass 52% der Beanstandungen aufgrund von nicht deklarierten, aber enthaltenen Allergenen zustande kam. (Quelle: Hans-Ulrich Waiblinger, Elisabeth Müller, CVUA Freiburg, Allergenkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, S. 3)


Die Hindernisse bei der Allergenkennzeichnung sind vielfältig. Teils mangelt es an notwendigem Fachwissen bzgl. der Differenzierung der verschiedenen Krankheitsbilder. Nicht jeder Gastronom ist sich bewusst, dass durch die namentlich Kennzeichnung von Weizen, Gerste, Roggen und Hafer zum einen Lebensmittelallergiker, aber auch von Zöliakie betroffene Personen geschützt werden sollen. Die Krankheitsbilder sind komplett voneinander zu unterscheiden und bedürfen unterschiedlicher Diätformen.


Weitere Hürden sind u.a., dass noch sehr viele fehlerhafte Spezifikationen im Umlauf sind. Darüber hinaus sind Zutatenlisten nicht immer eindeutig zu lesen und bergen oft unvermutete Zutaten. Weitere potentielle Fehler können durch ein nicht gut strukturiertes Allergenmanagement entstehen. Auch die Gefahr des Einbringens unbeabsichtigter Allergeneinträge darf nicht unterschätz werden.


Sich all diesen Anforderungen bewusst nahmen erstmals verschiedene Teilnehmer am 10. August am Workshop Train the Trainer in in Köln teil. Auch ohne gesetzliche Schulungsverpflichtung beschlossen die Teilnehmer einstimmig, dass es ohne eine Schulung nicht möglich ist, eine Allergenkennzeichnung fehlerfrei zu erstellen.


Die Teilnehmer erhielten im Workshops das Wissen und die notwendigen Vorlagen, um eine individualisierte, selbst durchgeführte Allergenschulung im eigenen Unternehmen zu ermöglichen.


Anfrage für weitere Termine: info@foodservice-produktentwcklung.d